Actiovita bietet Pflegeberatung
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass regelmäßige Pflegeberatungen in Anspruch genommen werden, da ansonsten das Pflegegeld nicht mehr ausgezahlt wird.
Die Pflegeberatung dient nicht nur dazu, eine individuelle und auf den Bedarf zugeschnittene Versorgung sicherzustellen, sondern bietet auch einen wertvollen Raum für Informationen und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Durch eine umfassende Beratung erhalten sie Einblicke in passende Pflegeleistungen, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten sowie organisatorische Aspekte. Dies befähigt sie zu einer besseren Planung und reduziert gleichzeitig die Belastung sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für ihre Betreuer.
Fragen zu unserer Pflegeberatung? Wir beraten Sie gerne!
Ob telefonisch oder per E-Mail: unsere Pflegeexperten beraten Sie gerne über die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI von Actiovita Rhein-Main.
Überprüfung des Pflegegrads
Sollten Sie Pflegegeld beziehen, ist gemäß des Pflegegrades in festgelegten Intervallen ein Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen dazu verpflichtet, einen Beratungsbesuch gemäß §37.3 SGB XI bei Ihnen durchzuführen. Die Inveralle sind:
Pflegegrad | Intervall |
---|---|
Pflegegrad 1 | freiwillig |
Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 | halbjährlich, d.h. 2x im Jahr |
Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 | vierteljährlich, d.h. 4x im Jahr |
Sollten Sie die Fristen versäumen, droht Ihnen eine Kürzung des Pflegegelds um 50%. Bei weiterhin ausbleibenden Beratungsnachweisen kann das Pflegegeld sogar ganz gestrichen werden. Ziel eines Beratungsgesprächs ist es den Versicherten und den Angehörigen zu eventuell auftretenden Problemen in der Versorgung, zu Hilfsmitteln oder zu möglichen Leistungen der Pflegekassen zu beraten und zur Seite zu stehen.