Actiovita bietet Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) kommen für pflegebedürftige Personen in Betracht, die zu Hause von ihren Angehörigen oder anderen Pflegepersonen gepflegt werden und Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Diese Leistungen sollen dazu dienen, pflegende Angehörige zu entlasten und die häusliche Pflege zu unterstützen.
Jedem Versicherten mit einem Pflegegrad, stehen 125,-€ sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Dies können z.B. Begleitung bei Einkäufen, Spaziergänge oder soziale Betreuung, aber auch hauswirtschaftliche Leistungen, wie z.B. Grundreinigung der Wohnung sein.
Fragen zu unseren Betreuungs- und Entlastungsleistungen? Wir beraten Sie gerne!
Ob telefonisch oder per E-Mail: unsere Pflegeexperten beraten Sie gerne über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI von Actiovita Rhein-Main.